Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Langsdorf Küchen- und Wohnkultur
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Vertragspartner
Vertragspartner im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Firma Langsdorf Küchen- und Wohnkultur und der Kunde. Sämtliche Angebote und Verträge sowie Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zwar in ihrer gültigen Fassung. Abweichende Regelungen wird widersprochen. Alle Vereinbarungen zur Ausführung dieses Vertrages sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrer aktuellen Fassung gelten auch für zukünftige Bestellungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Vertragsabschluss
In Anzeigen, Prospekten, der Werbung oder im Internet dargestellte Waren und Leistungen sind unverbindliche Aufforderungen an den Kunden bei uns Ware zu bestellen oder Dienstleistungen in Auftrag zu geben. Diese Unverbindlichkeit bezieht sich insbesondere auf die Preisangaben. Ein Vertrag kommt zustande durch die ausdrückliche Annahme des Vertragsangebotes des Kunden durch die Firma Langsdorf Küchen- und Wohnkultur, bzw. die Übersendung der Auftragsbestätigung.
3. Preise, Fälligkeit, Zahlungsbedingungen, Scheckzahlungen, Aufrechnungsverbot
Alle genannten Preise verstehen sich inklusive der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Die Preise beziehen sich auf Ware in Katalog und/oder Ausstellung, ohne Berücksichtigung von Zusatzleistungen und Sondervereinbarungen. Zusätzliche Leistungen, insbesondere Dekorations- oder Montagearbeiten sind nicht in den angegebenen Preisen enthalten, sondern Gegenstand ausdrücklicher gesonderter Vereinbarungen. Kaufpreis sowie sonstige Entgelte sind spätestens mit Lieferung der Ware bzw. Erbringung der Dienstleistung zur Zahlung fällig. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum oder Bereitstellungsdatum mehr als fünf Monate liegen und für die Firma Langsdorf Küchen- und Wohnkultur eine nicht beeinflussbare Erhöhung der Kosten eintritt, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise der Firma Langsdorf Küchen- und Wohnkultur. Übersteigen die letztgenannten Preise die ursprünglich vereinbarten Preise um mehr als 10%, so ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurück zu treten. Die Annahme von Schecks erfolgt stets nur erfüllungshalber. Die Firma Langsdorf Küchen- und Wohnkultur behält sich die Annahme von Schecks oder Wechsel ausdrücklich vor. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Zahlungsansprüche von Firma Langsdorf Küchen- und Wohnkultur aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungsansprüchen von Langsdorf Küchen- und Wohnkultur Rechte auf Zurückbehaltung – auch aus Mangelrügen – entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.
4. Änderungsvorbehalt
Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster und/oder Abbildung verkauft. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken oder Auslaufmodellen. Handelsübliche und zumutbare Abweichungen der gelieferten von uns bestellten Ware (z.B. in technischen Details, Farbe, Maserung bleiben vorbehalten. Vorbehalten sind zumutbare und handelsübliche Abweichungen gegenüber Möbel-, Stoff- und Ledermustern sowie Maßdaten.
5. Lieferung, Ausbleiben der Selbstbelieferung
Liefertermine oder Lieferfristen werden einzelvertraglich vereinbart und sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich ein verbindlicher Liefertermin oder eine bestimmte Lieferfrist zugesagt wurde. Lieferungen erfolgen an die vom Kunden angegebene Adresse. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus (vgl Nr.6). Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.Wird die Firma Langsdorf Küchen- und Wohnkultur selbst nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig beliefert und ist Langsdorf Küchen- und Wohnkultur trotz rechtzeitiger Disposition die Beschaffung der Ware unverschuldet nicht möglich, kann die Firma Langsdorf Küchen- und Wohnkultur vom Vertrag zurücktreten. Langsdorf Küchen- und Wohnkultur wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und dem Kunden im Falle des Rücktritts etwa bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten. Falls Langsdorf Küchen- und Wohnkultur die gesondert vereinbarte Lieferfrist bzw. den Liefertermin nicht einhalten kann, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Die angemessene Nachfrist beträgt mindestens sechs Wochen. Die Nachfrist beginnt mit dem Eingang der Nachfristsetzung der Firma Langsdorf Küchen- und Wohnkultur. Soweit Langsdorf Küchen- und Wohnkultur aus Gründen, die sie zu vertreten hat, in Lieferverzug gerät oder eine Lieferung unmöglich wird, und dies nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, wird die Haftung für Schäden ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche des Kunden bleiben vorbehalten. Beruhen Verzögerungen der Lieferung auf Gründen, die Langsdorf Küchen- und Wohnkultur nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, u.a.) wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde wird hiervon unverzüglich unterrichtet. Dauern die Ursachen der Verzögerungen (z.B. Einstellung der Produktion bei Lieferanten) länger als sechs Wochen nach Vertragsabschluss an, so ist jede Partei berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Die Vereinbarung „Lieferung frei Haus“ beinhaltet die Belieferung des Kunden im Umkreis von 30km vom Sitz des Unternehmens sowie die Lieferung in den 2. Stock.
6. Montage, Mitwirkungpflichten des Kunden
Hat die Firma Langsdorf Küchen- und Wohnkultur hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so ist dies dem Kunden durch den Verkäufer unverzüglich und vor der Montage mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet alle für die Montage notwendigen Informationen bereitzustellen und mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Lage vom Strom-, Gas- oder Wasserleitungen. Für Schäden an Gas- und Wasserleitungen sowie elektrischen Leitungen, die bei der Montage der Ware auftreten, haftet die Firma Langsdorf Küchen- und Wohnkultur nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Mitarbeiter von Langsdorf Küchen- und Wohnkultur oder anderweitig von der Firma Langsdorf Küchen- und Wohnkultur beauftragte Personen, sind nicht befugt Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung und/oder Montage hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers von den Mitarbeitern des Verkäufers ausgeführt, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer.
7. Eigentumsvorbehalt
Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Langsdorf Küchen- und Wohnkultur. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung durch die Firma Langsdorf Küchen- und Wohnkultur nicht zulässig. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist vom Kunden pfleglich zu behandeln. Standortwechsel, Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändung unter Beifügung des Pfändungsprotokolls. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für Langsdorf Küchen- und Wohnkultur vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, nicht Langsdorf Küchen- und Wohnkultur gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Langsdorf Küchen- und Wohnkultur das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Wird die Kaufsache mit den anderen, nicht Langsdorf Küchen- und Wohnkultur gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, daß die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde Langsdorf Küchen- und Wohnkultur anteilig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Langsdorf Küchen- und Wohnkultur.
8. Gewährleistung
Die Ansprüche des Kunden gegen Langsdorf Küchen- und Wohnkultur bei Mängeln richten sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Fristen. Schäden, die durch die unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden, bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung, Pflege oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen Langsdorf Küchen- und Wohnkultur. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z.B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung des Raumes, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind. Bei Kauf einer gebrauchten Sache verjähren die Ansprüche des Kunden bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware. Ist der Kunde Unternehmer und erfolgt die bestellte Leistung für seinen Gewerbebetrieb, so verjähren seine Ansprüche bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware.
9. Annahmeverzug/Pflichtverletzung des Kundennummer/Rücktritt
Nimmt der Kunde die ihm angebotene Ware nicht ab, so hat der Verkäufer dem Kunden eine Nachfrist zur Abnahme von wenigstens 14 Tagen zu setzen. Nimmt der Kunde eine Lieferung auch bis zum Ablauf der Nachfrist auf ein weiteres, wenigstens schriftliches Angebot zur Lieferung der Ware nicht ab, oder erklärt der Kunde ernsthaft und endgültig die Lieferung nicht abnehmen zu wollen, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. Der Abnahmeverweigerung steht es gleich, wenn sich der Kunde ohne Rechtsgrund einseitig lossagt. Langsdorf Küchen- und Wohnkultur ist berechtigt, den begehrten Schadenersatz statt der Leistung nach ihrer Wahl entweder konkret zu berechnen oder pauschalierten Schadenersatz gemäß folgenden Bestimmungen zu verlangen. Langsdorf Küchen- und Wohnkultur ist berechtigt, im Falle des Annahmeverzuges sowie der ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung des Kunden, pauschalierten Schadenersatz statt der Leistung in Höhe von 25% des vertraglichen Netto-Gesamtbestellpreises des vereinbarten Kaufpreises zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass Langsdorf Küchen- und Wohnkultur nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Im Falle besonders hoher Schäden, wie z.B. bei Sonderanfertigungen, bleibt dem Verkäufer vorbehalten, an Stelle der Schadensersatzpauschale einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen. Dauert der Annahmeverzug des Kunden länger als 30 Tage, so hat der Kunde Langsdorf Küchen- und Wohnkultur auch anfallende Lagerkosten zu zahlen. Ein Rücktritt wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den Leistungsanspruch des Verkäufers in begründeter Weise zu gefährden geeignet sind. Gleiches gilt, wenn der Käufer wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde.
10. Warenrücknahme
Im Falle eines Rücktritts und/oder der Rücknahme gelieferter Waren hat Langsdorf Küchen- und Wohnkultur Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen. Gebrauchsüberlassung und/oder Wertminderung in angemessener Höhe. Dies gilt nicht im Falle der Rückabwicklung aufgrund Rücktritts des Kunden wegen Mängeln der Kaufsache sowie im Falle der Abweichung von bindenden Verbraucherschutzvorschriften bei Widerruf und Rückgabe im Sinne der 355, 356 BGB. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
11. Datenschutz
Die Datenverarbeitung erfolgt nach der Maßgabe des geltenden Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Alle vom Kunden erhaltene Daten werden ausschließlich erhoben, verarbeitet, genutzt und an beauftragte Partner weitergeleitet, soweit dies für die Begründung und Durchführung des Kaufvertrages und der weiteren Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und Langsdorf Küchen- und Wohnkultur notwendig ist. Ihre Daten werden zu Vertragszwecken daher gespeichert (§§28, 33 BDSG).
12. Haftung
Langsdorf Küchen- und Wohnkultur hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Soweit eine zurechenbare Pflichtverletzung auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt ist, ist die Schadenersatzhaftung von Langsdorf Küchen- und Wohnkultur auf den vorhersehbaren Schaden, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt, beschränkt. Für den Fall der Verletzung der Gesundheit oder gar Tötung haftet Langsdorf Küchen- und Wohnkultur nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgestztes bleibt unberührt.
13. Gerichtsstand
Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozeßordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches. Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Giessen. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Giessen ausschließlicher Gerichtsstand.
Stand: 10/13